Der Dancesneaker „Comfort II” ist eine Neuentwicklung auf der bewährten Plattform des bisherigen
Comfort Sneakers Art. 1563 mit durchgehender Sohle. Als Obermaterial kommt nun ausschließlich „echt Leder”
zum Einsatz. Der sehr hochwertig verarbeitete Sneaker erhalt dadurch einen ganz neuen und edlen Look.
Das textile Innenleben dieses Sneakers wird den höchsten Anforderungen der Tanzsportler gerecht. Der
hohe Tragekomfort, den dieser Tanzschuh aufweist wird durch die durchgehende PU-Sohle gewährleistet.
Dieser Sneaker ist durch den Aufbau mit durchgehender Sohle auch als normaler Straßenschuh geeignet.
Obermaterial: Leder
Sohle: durchgehende PU-Sohle
Farbe: schwarz
Verfügbarkeit: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Artikeln um einen Restposten handelt den wir in identischer Form/Material/Ausführung nicht mehr bestellen können.
Erhältlich sind dadurch ausschließlich die Mengen, die sie hier bestellen können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns Bestandskorrekturen sowie einen Zwischenverkauf vorbehalten. Dadurch gibt es leider keine Garantie dafür, dass ein Artikel, den Sie hier bestellen können, auch noch tatsächlich am Lager ist.
Bitte warten Sie daher vor einer Zahlung unbedingt auf unsere Rechnung. Dort aufgeführte Artikel sind dann auch definitiv für Sie reserviert
Anprobe bzw. Abholung:
Dieses Modell führen wir ausschließlich in unserer Bonner Filiale. Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Modelle bzw. Größen vorrätig sind.
Telefonisch oder per Mail können Sie aber gerne die Verfügbarkeit erfragen.
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular den Kontaktdaten und
der Wegbeschreibung der Bonner Ballett Boutique.
Eine Anprobe bzw. Abholung bei Dance-Fit in Siegburg ist problemlos möglich. Dies jedoch nur nach entsprechender Vereinbarung (telefonisch oder per Mail).
Bei Bestellungen über unseren Onlineshop zur Anprobe bzw. Abholung in Siegburg bitten wir Sie mit dem Besuch zu warten, bis wir Sie über die Verfügbarkeit der Ware informiert haben.
Wichtig: eine Bestellung in unserem Onlineshop bedeutet keine Abnahmeverpflichtung bei Anprobe in einem der beiden Geschäfte.